§ 62 owig antrag auf gerichtliche entscheidung muster

12. Unter Hinweis auf die Möglichkeit, eine Entscheidung ohne Hauptverhandlung zu erteilen (Art. 72 Abs. 1 Satz 1 Satz), kann die für das Regelungsverfahren zuständige Behörde die Entscheidung über den Abschluss eines solchen Verfahrens an die Verwaltungsbehörde übermitteln, die das Regelungsverfahren eingeleitet oder anderweitig an einem solchen Verfahren teilgenommen hat, wenn eine solche Übermittlung nach Auffassung der Übermittlungsstelle für die Ausübung einer Funktion im Rahmen der Zuständigkeit des Empfängers und im Zusammenhang mit dem Verfahrensgegenstand erforderlich ist; hat die Entscheidung einen Rechtsmittelbehebungsbelassen abgewiesen, so kann die angefochtene Entscheidung auch übermittelt werden. Das für die Regelungsvorschriften des Bundesrechts zuständige Bundesministerium kann hiermit und mit Zustimmung des Bundesrates allgemeine Verwaltungsvorschriften im Sinne von Paragraph 12 Abs. 5 des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz erlassen. (6) Wird nach diesem Datum die Einziehungsverfügung über den Wert der Erträge aus einer Straftat im Zusammenhang mit einer vor dem 1. Juli 2017 begangenen Ordnungswidrigkeitsstrafe erlassen, so findet Der Paragraph 29a in der Fassung des Gesetzes zur Reform der strafrechtlichen Abziehung von Vermögenswerten (Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermgensabschpfung) vom 13. April 2017 Anwendung (Bundesgesetzblatt I S. S. 872). Abschnitt 29a findet in der bis zum 1.

Juli 2017 geltenden Fassung anwendung, in einem Verfahren, in dem bereits vor dem 1. Juli 2017 ein Urteil über die Werteinziehung des Ersatzwerts ergangen ist. (1) Hatte ein Dritter zum Zeitpunkt des Rechtsentscheids über das Eigentum an dem Vermögen oder das eingezogene Recht einen Eigentumsanspruch an dem Vermögen oder das eingezogene Recht oder ist die Sache durch ein durch die Entscheidung erlöschendes oder zu schädigendes Recht belastet, so wird der Dritte unter Berücksichtigung des beizulegenden Zeitwerts angemessen mit Geld entschädigt. Der Staat oder die Körperschaft oder Institution des öffentlichen Rechts, auf die das Eigentum an der Sache oder das verwirkte Recht übertragen wurde, ist zur Zahlung dieser Entschädigung verpflichtet. Dritte können beschlagnahmt werden, wenn sie den beschuldigten Vermögenswert kostenlos erhalten haben, wenn sie hätten wissen müssen, dass es sich bei dem Vermögen um Erträge aus einer Straftat handelt oder wenn der Täter für sie gehandelt hat (Art. 73b/74a StGB).